Krankengymnastik: 40,50 €
Manuelle Therapie: 50,00 €
Klassische Massagetherapie 35,00 €
KG ZNS Bobath (Erwachsene): 55,00 €
Krankengymnastik am Gerät: 58,00 €
Manuelle Lymphdrainage 30 min: 50,50€
Manuelle Lymphdrainage 45 min: 75,50€
Manuelle Lymphdrainage 60 min: 100,00 €
Fango / Naturmoor: 36,20 €
Wärmetherapie: 16,00 €
Kältethrapie: 13,00 €
Ultraschall: 15,00 €
Elektrotherapie: 10,00 €
Physiotherapeuticher Erstbefund: 16,50 €
Physiotherapie 30 min: 45,00€
Physiotherapie 45 min: 60,00 €
Physiotherapie 60 min: 80,00 €
Wärmetherapie: 16,00 €
Kältetherapie: 13,00 €
Ultraschall: 15,00 €
Elektrotherapie: 12,00 €
5 min: 7,00 €
10 min: 12,00 €
15 min: 20,00 €
30 min: 45,00 €
Die Kosten der Behandlungen werden bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse bis auf die gesetzliche Zuzahlung übernommen. Diese setzt sich aus 10€ plus 10 % des Verordnungswertes Zusammen.
Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich, existiert eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen im
Bereich der privaten Krankenversicherungen nicht. Wir rechnen unsere Leistungen entsprechend unserer aktuellen Preisliste für Privatpatient*innen ab.
Vor allem die Beihilfe und der ergänzende PKV-Vertrag der Beamtin und des Beamten, aber auch viele PKV’s haben oftmals nicht den gleichen
Leistungsumfang. Gerade die Beihilfe weist im Leistungsbereich teilweise Lücken bzw. Einschränkungen auf.
Das bedeutet, dass in der Regel eine Differenz zwischen unserer Rechnung und dem Erstattungsbetrag ihrer Versicherung entsteht.
Immer wieder versuchen PKVen die Rechnungen von Therapeut*innen zu kürzen. Die aufkommende Frage betrifft dann die „ortsüblichen Preise“ oder
Anmerkungen wie „die Praxis verlangt erhöhte Preise“. Treten Sie mit Ihrer Sachbearbeiterin oder mit Ihrem Sachbearbeiter in Kontakt und beschweren Sie sich mit einem Musterbrief,
welchen Sie auf www.privatpreise.de finden. In vielen Fällen werden Sie die komplette
Kostenerstattung erhalten, wenn Sie sich auf die aktuelle Rechtslage beziehen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen Bitte bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn ab. Die gilt auch bei Krankheit.
Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagt Termine (<24h vor Terminbeginn) stellen wir gemäß §615 BGB in Höhe des Behandlungswertes privat in Rechnung. Diese Regelung ist unabhängig vom Grund der Absage und gilt ausdrücklich auch bei Krankheit, kurzfristigen beruflichen Terminen, Verkehrseinschränkungen etc.
